Kommissionsvereinbarung
für Gebrauchtware
1. Der Second-Hand-Shop verkauft Kinderkleidung, Spielwaren, Umstandsmode etc. aus zweiter Hand einer Privatperson in Kommission.
2. Sobald die Ware dem Second- Hand-Shop übergeben wurde, kann der Kommittent die Ware nicht wieder zurück fordern.
3. Der Verkaufspreis wird vom Second- Hand- Shop festgelegt. Der Kommittent erhält 50% des Verkaufserlöses.
4. Es wird nur gut erhaltende, aktuelle und saubere Ware entgegengenommen. Die Kommissionsware kann höchstens 3 Monate im Angebot verbleiben. Falls die Ware innerhalb dieser 3 Monate nicht verkauft werden kann, übergibt der Second- Hand- Shop die Ware einer karitativen Einrichtung. Ansprüche gegenüber dem Second- Hand- Shop können in diesem Fall nicht geltend gemacht werden.
5. Der Status des Verkaufs kann jederzeit telefonisch oder persönlich im Second- Hand- Shop während den Öffnungszeiten abgefragt werden.
6. Kleidung oder andere Kinderwaren, die einen Verkaufspreis von 10 € übersteigen, werden mit dem Kommittenten verhandelt.