Kommissionsvereinbarung

für Gebrauchtware

1. Der Second-Hand-Shop verkauft Kinderkleidung, Spielwaren, Umstandsmode etc. aus zweiter Hand einer Privatperson in Kommission.

2. Sobald die Ware dem Second- Hand-Shop übergeben wurde, kann der Kommittent die Ware nicht wieder zurück fordern.

3. Der Verkaufspreis wird vom Second- Hand- Shop festgelegt. Der Kommittent erhält 50% des Verkaufserlöses.

4. Es wird nur gut erhaltende, aktuelle  und saubere  Ware entgegengenommen. Die Kommissionsware  kann höchstens 3 Monate im Angebot verbleiben. Falls die Ware innerhalb dieser 3 Monate nicht verkauft werden kann, übergibt der Second- Hand- Shop die Ware  einer karitativen Einrichtung. Ansprüche gegenüber dem Second- Hand- Shop können in diesem Fall nicht geltend gemacht werden.

5. Der Status des Verkaufs kann jederzeit telefonisch oder persönlich im Second- Hand- Shop   während den Öffnungszeiten abgefragt werden.

6. Kleidung oder andere Kinderwaren, die einen Verkaufspreis von 10 € übersteigen, werden mit dem Kommittenten verhandelt.